Meldepflicht bei Umzug nach Delmenhorst: Anmeldefrist von zwei Wochen beachten
Neue Anschrift innerhalb Deutschlands: Anmeldepflicht beim Einwohnermeldeamt
Wer innerhalb Deutschlands in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umzieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Dies gilt auch für Zuziehende aus anderen Bundesländern.
Meldepflicht in Delmenhorst
Grundlage für die Meldepflicht ist das Bundesmeldegesetz. Die Stadt Delmenhorst hat zudem eigene Regelungen zur Anmeldung erlassen. Demnach müssen sich Personen, die ihren Wohnsitz nach Delmenhorst verlegen, innerhalb von zwei Wochen persönlich bei der Meldebehörde anmelden.
Das Einwohnermeldeamt Delmenhorst befindet sich im Fachbereich Bürgerangelegenheiten und öffentliche Sicherheit. Die Anmeldung kann während der Öffnungszeiten des Amtes erfolgen.
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